Bestattungsvorsorge

Auch wenn es vielen Menschen schwer fällt über das Lebensende nachzudenken oder sogar darüber zu sprechen, eine Be­stat­tungs­vor­sorge ist wichtig! Experten raten da­zu, sich schon frühzeitig mit dem eigenen Tod oder dem naher Angehöriger zu be­schäf­ti­gen.

Bestimmen Sie die Bestattungsart und gewünschte grundlegende Ab­läu­fe. Aber auch die Festlegung von Details können Sinn machen.

Es ist beruhigend für den Ver­sor­gen­den und ent­las­tend für die Hin­ter­blie­benen!


Drei Schritte zur rich­ti­gen Be­stattungs­vor­sor­ge

Bestattungsplanung

Viele Menschen haben den Wunsch, ih­ren letzten Weg, die Art und Weise wie sie sich bestatten lassen möchten, mit­zu­ge­stal­ten. Oft auch mit dem Hin­ter­grund, den An­ge­hö­ri­gen diese Ent­schei­dun­gen ab­zu­nehmen.

Was Sie in unserem Hause bei einem Vorsorgegespräch regeln können:

  • die Bestattungsart (Erd-, Feu­er­be­stat­tung oder sonstiges)
  • die Auswahl von Sarg bzw. Urne
  • die Auswahl der Grabstätte evtl. auch Grabstein
  • die Gestaltung von Traueranzeigen
  • die Gestaltung der Trauerfeier
  • die Art und Ausgestaltung der Blu­men­ar­ran­ge­ments
  • die Regelung der späteren Grab­pfle­ge
  • die Zusammenstellung aller be­nö­tig­ten Dokumente, die zur Ab­wick­lung benötigt werden
  • sonstige individuelle Wünsche

Bestattungsvorsorge

Bei der Bestattungs­vorsorge wird in einem Be­stat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag die vor­ab münd­lich bespro­che­nen De­tails schrift­lich fi­xiert. So ist si­cher­ge­stellt, dass alle Wün­sche spä­ter beach­tet wer­den. Erben kön­nen die­sen Ver­trag nach­träg­lich nicht mehr ver­än­dern, ge­nau­so wie der fest­ge­leg­te Be­stat­tungs­ab­lauf.
Zum Bestattungsvorsorgevertrag kann auch die Be­stat­tungs­ab­si­che­rung mit ein­ge­bun­den werden.
Sie entlasten hiermit Ihre Angehörigen, weil wichtige Fragen bereits im Vorfeld geklärt wurden.

Nachfolgende Verfügungen sind eben­falls zu empfehlen:
Eine Betreuungsverfügung ist hilfreich, wenn der eigene Wille nicht mehr ge­äu­ßert werden kann. In dieser sind die ge­nau­en Vor­stel­lun­gen von der ge­wünsch­ten Pfle­ge an­ge­ge­ben. Auch eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung ist äußerst sinn­voll. Mit diesem Do­ku­ment wird ge­re­gelt, welche le­bens­er­hal­ten­den Maß­nah­men von Ärz­ten er­grif­fen wer­den dür­fen und wel­che zu un­ter­las­sen sind.

Bestattungsabsicherung

Gewöhnlich kommen die An­ge­hö­ri­gen für die Kosten der Beerdigung auf. Dies kann man vorab aber auch an­ders re­geln, zum Beispiel mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder mit einem Treu­hand­sam­mel­konto.

Die Sterbegeld­ver­si­cherung ist eine Art Ka­pi­tal­lebens­ver­si­che­rung, die im To­des­fall ausbezahlt wird. Die Beiträge wer­den im Regelfall monatlich geleistet. Die Höhe der Beiträge richten sind nach dem Alter des Ver­si­cher­ten bei Ver­si­che­rungs­be­ginn, dem per­sön­li­chen Ge­sund­heits­zu­stand und der Hö­he der Ver­si­che­rungs­summe. Das So­zial­amt kann diese Ver­si­che­run­gen nicht kün­di­gen, so­fern der Betrag an­ge­mes­sen ist und das Be­zugs­recht un­wi­der­ruf­lich an den Be­stat­ter ein­ge­räumt ist.

Bei einem Treu­hand­sam­mel­konto wer­den die Be­stat­tungs­kos­ten an einen Treu­hän­der über­wie­sen, der die Gel­der treu­hän­de­risch ver­wal­tet. Im Todes­fall wird das Treu­hand­ve­rmö­gen an den Be­stat­ter über­wie­sen.

Die Vorteile eines Treu­hand­sam­mel­kon­tos:

  • Sichere Geldanlage je nach Zins­ni­veaus mit Verzinsung mit ge­rin­gen Ver­wal­tungs­kosten
  • Absicherung der ermittelten Be­stat­tungs­kosten
  • Das Sozialamt kann nicht auf den Vertrag zurückgreifen und die Kün­di­gung erzwingen, sofern die Höhe angemessen ist.
  • Das Treuhandvermögen ist nicht pfändbar und gilt als Schon­ver­mögen.

Die Beratung zur Bestattungs­vor­sorge ist in unserem Hause kostenlos. Ein Ver­trag kann auch nach Abschluss je­der­zeit angepasst werden. So hat man die Si­cher­heit, jederzeit noch Wünsche zu äu­ßern.

Bei der Vorsorge haben Sie viele Mög­lich­kei­ten, die wir Ihnen gerne in ei­nem persönlichen Gespräch erläutern.

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