Bestattungsvorsorge
Auch wenn es vielen Menschen schwer fällt über das Lebensende nachzudenken oder sogar darüber zu sprechen, eine Bestattungsvorsorge ist wichtig! Experten raten dazu, sich schon frühzeitig mit dem eigenen Tod oder dem naher Angehöriger zu beschäftigen.
Bestimmen Sie die Bestattungsart und gewünschte grundlegende Abläufe. Aber auch die Festlegung von Details können Sinn machen.
Es ist beruhigend für den Versorgenden und entlastend für die Hinterbliebenen!
Drei Schritte zur richtigen Bestattungsvorsorge
Bestattungsplanung
Viele Menschen haben den Wunsch, ihren letzten Weg, die Art und Weise wie sie sich bestatten lassen möchten, mitzugestalten. Oft auch mit dem Hintergrund, den Angehörigen diese Entscheidungen abzunehmen.
Was Sie in unserem Hause bei einem Vorsorgegespräch regeln können:
- die Bestattungsart (Erd-, Feuerbestattung oder sonstiges)
- die Auswahl von Sarg bzw. Urne
- die Auswahl der Grabstätte evtl. auch Grabstein
- die Gestaltung von Traueranzeigen
- die Gestaltung der Trauerfeier
- die Art und Ausgestaltung der Blumenarrangements
- die Regelung der späteren Grabpflege
- die Zusammenstellung aller benötigten Dokumente, die zur Abwicklung benötigt werden
- sonstige individuelle Wünsche
Bestattungsvorsorge
Bei der Bestattungsvorsorge wird in einem Bestattungsvorsorgevertrag die vorab mündlich besprochenen Details schriftlich fixiert. So ist sichergestellt, dass alle Wünsche später beachtet werden. Erben können diesen Vertrag nachträglich nicht mehr verändern, genauso wie der festgelegte Bestattungsablauf.
Zum Bestattungsvorsorgevertrag kann auch die Bestattungsabsicherung mit eingebunden werden.
Sie entlasten hiermit Ihre Angehörigen, weil wichtige Fragen bereits im Vorfeld geklärt wurden.
Nachfolgende Verfügungen sind ebenfalls zu empfehlen:
Eine Betreuungsverfügung ist hilfreich, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. In dieser sind die genauen Vorstellungen von der gewünschten Pflege angegeben. Auch eine Patientenverfügung ist äußerst sinnvoll. Mit diesem Dokument wird geregelt, welche lebenserhaltenden Maßnahmen von Ärzten ergriffen werden dürfen und welche zu unterlassen sind.
Bestattungsabsicherung
Gewöhnlich kommen die Angehörigen für die Kosten der Beerdigung auf. Dies kann man vorab aber auch anders regeln, zum Beispiel mit einer Sterbegeldversicherung oder mit einem Treuhandsammelkonto.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Art Kapitallebensversicherung, die im Todesfall ausbezahlt wird. Die Beiträge werden im Regelfall monatlich geleistet. Die Höhe der Beiträge richten sind nach dem Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem persönlichen Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme. Das Sozialamt kann diese Versicherungen nicht kündigen, sofern der Betrag angemessen ist und das Bezugsrecht unwiderruflich an den Bestatter eingeräumt ist.
Bei einem Treuhandsammelkonto werden die Bestattungskosten an einen Treuhänder überwiesen, der die Gelder treuhänderisch verwaltet. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen an den Bestatter überwiesen.
Die Vorteile eines Treuhandsammelkontos:
- Sichere Geldanlage je nach Zinsniveaus mit Verzinsung mit geringen Verwaltungskosten
- Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
- Das Sozialamt kann nicht auf den Vertrag zurückgreifen und die Kündigung erzwingen, sofern die Höhe angemessen ist.
- Das Treuhandvermögen ist nicht pfändbar und gilt als Schonvermögen.
Die Beratung zur Bestattungsvorsorge ist in unserem Hause kostenlos. Ein Vertrag kann auch nach Abschluss jederzeit angepasst werden. So hat man die Sicherheit, jederzeit noch Wünsche zu äußern.
Bei der Vorsorge haben Sie viele Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.